Seelsorger, bitten wir darum, aufmerksam zu sein für die Bedürfnisse der Menschen. Gerade in diesen Tagen werden Einsamkeit, Krankheit, Verzweiflung und andere persönliche Krisen spürbar. Die weihnachtliche Zusage des „Gott-mit-uns“, die göttliche Zuwendung zum Menschen ist uns als Kirche Auftrag. Wir müssen gerade in einer Situation wie der aktuellen da sein; wahrnehmbar, ansprechbar für die „Mühseligen und Beladenen“, aber genauso für die Kinder und Familien.
Arbeitshilfe: „Seelsorgliche Begleitung bei Sterben, Tod und Trauer in Zeiten der Corona-Krise“
Fassung: gültig ab 1. Dezember 2020