Internationaler Römisch-katholisch/ IBC Dialog

Die Neuorientierungen des Zweiten Vatikanischen Konzils haben das Gesicht der Kirche verändert – und die Fenster zur Welt weit aufgestoßen. Einige Beschlüsse warten bis heute auf ihre Verwirklichung.

Kirchenverständnis

Die Konstitution „Lumen gentium“ (1964) legt das neue Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche dar. Sie definiert Kirche als die Gemeinschaft der Gläubigen, als „Volk Gottes“ auf dem Weg durch die Zeit. In dieser ständig zu reformierenden Kirche wird das „gemeinsame Priestertum“ aller Gläubigen betont, das bei Priestern und Laien in unterschiedlichen Formen verwirklicht wird. Das Bischofskollegium wird aufgewertet. Es leitet, wie eine ergänzende Erklärung von Papst Paul VI. feststellt, die Kirche „mit und unter Petrus“.

Die Konzilsväter vollziehen eine grundlegende theologische Öffnung gegenüber Orthodoxen und Protestanten. Das Dekret „Unitatis redintegratio“ (1964) gilt als Meilenstein der ökumenischen Dialogbereitschaft der römischen Kirche.

Die Erklärung „Dignitatis humanae“ (1965) über die Religionsfreiheit verweist auf die unverbrüchliche Menschenwürde jedes Einzelnen und spricht allen Menschen das bürgerliche Recht zu, ihre Religion frei nach dem eigenen Gewissen zu wählen. Gleichwohl betont das Konzil die Überzeugung, dass die „einzig wahre Religion“ verwirklicht sei „in der katholischen, apostolischen Kirche“.

Die Konstitution „Sacrosanctum Concilium“ (1963) fordert mehr Einsatz der jeweiligen Landessprache im Gottesdienst. Die Gläubigen sollen als Gemeinde aktiv ins liturgische Geschehen einbezogen werden; die Zentrierung auf den Priester tritt zurück. Die Konzilsväter betonen den Wert der Bibelverkündigung und der Kirchenmusik im Gottesdienst. Das neue römische Messbuch von 1969/70 geht weiter und schafft die alte Tridentinische Messe ab, bei der die Priester das Messopfer mit dem Rücken zur Gemeinde feiern. Zahlreiche Traditionen und Riten wie etwa die Kanzelpredigt oder die „Stillen Messen“ werden abgeschafft.