Verlängerung des Corona-Regelbetriebes

Liebe Kollegen in der Seelsorge,

nachfolgend möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur aktuellen Situation zur Kenntnis geben und bitten um unbedingte Beachtung:

  1. Beschlüsse der Bundesregierung sowie der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder:

Aufgrund der aktuellen Lage haben sich am heutigen Sonntag die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin beraten und im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Einzelhandel wird geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfes.
  2. Die Schulen werden grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
  3. Im privaten Bereich dürfen nicht mehr als 5 Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen (Ausnahme: An den Weihnachtsfeiertagen sind Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis zulässig).
  4. Arbeitgeber werden gebeten, großzügige Home-Office-Lösungen anzubieten.

Die Maßnahmen treten ab 16.12.2020 in Kraft.

  1. Verlängerung des Corona-Regelbetriebes:

Die gegenwärtige Verschärfung des Infektionsgeschehens bereitet Anlass zur Sorge und hat gleichzeitig die Überprüfung der Präventionsmaßnahmen zwingend erforderlich gemacht. In diesem Lichte wurde beschlossen, die bisher geltenden Regelungen des Corona-Regelbetriebes zunächst bis Ende März 2021 zu verlängern. Unsere Maßnahmen und ihre konsequente Umsetzung durch Sie haben dazu geführt, dass wir als Kirche unsere Seelsorge bislang jederzeit aufrechterhalten und unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern gerecht werden konnten. Hierfür gebührt Ihnen an dieser Stelle nochmals unser aufrichtiger Dank! Spätestens Ende März 2021 erfolgt erneut eine umfassende Überprüfung der Vorgaben des Corona-Regelbetriebes.

  1. Impfkonzept der Bundesregierung:

Es ist uns bewusst, dass die Verfügbarkeit und der Zugang zu einem Impfstoff gegen eine COVID-19-Infektion viele Kolleginnen und Kollegen beschäftigt. Aus diesem Grunde wollen wir die Thematik auch aktiv aufgreifen und die aktuellen Fakten darstellen:

  1. Derzeit ist in Deutschland noch kein Impfstoff zugelassen. Erst Ende des Monats wird damit gerechnet.
  2. Es ist im Moment noch ungeklärt, ob eine geimpfte Person bei erneutem Viruskontakt andere anstecken kann oder nicht.
  3. Es ist nicht klar, wie lange die Impfung wirkt.
  4. Geschwindigkeit und Umfang der Eindämmung der Corona-Pandemie durch Impfungen hängen letztlich auch von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Umfragen hierzu sind aktuell sehr volatil und damit wohl nicht sehr verlässlich.

Wir beobachten vor diesem Hintergrund die diesbezügliche Entwicklung sehr genau und werden zum gegebenen Zeitpunkt notwendige Entscheidungen treffen und darüber informieren. Bis dahin können wir nur auf die bei uns umgesetzten Schutzmaßnahmen setzen!

Wir möchten Sie alle in diesem Zusammenhang nochmals an die im Corona-Regelbetrieb festgelegten Abstands- und Hygieneregeln erinnern. Regelmäßiges Händewaschen, die Händedesinfektion, das Tragen einer Alltagsmaske, die Einhaltung des Mindestabstandes und regelmäßiges Lüften sowie die Nutzung der Corona-App sind unsere wesentlichen Erfolgsgaranten. Bitte unterstützen Sie nach wie vor unsere Anstrengungen zum Schutz vor Corona durch die konsequente Umsetzung unserer Maßnahmen. Wir appellieren auch an Ihre Eigenverantwortung im Umgang mit der Pandemie im privaten Bereich, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Feiertage. Wir bauen nach wie vor auf Ihre aktive Mitwirkung und danken ausdrücklich für die bisher von Ihnen an den Tag gelegte Besonnenheit.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen eine gute Woche und bleiben Sie gesund!

Generalvikar

Oliver van Meeren