Schutzkonzept für die öffentliche Feier von Gottesdiensten

Die am 28. Oktober von der Bundesregierung mit den Ländern beschlossenen Regeln zum Corona-Schutz bedeuten auch für das kirchliche Leben Veränderungen. Gottesdienste sollen weiterhin – unter Anwendung des bekannten Schutzkonzeptes und strenger Beachtung des Infektionsschutzes – stattfinden können. Auch die Seelsorge wird gewährleistet.

Grundlage aller Überlegungen muss sein, dass jede gottesdienstliche Feier so gestaltet ist, dass sie einerseits würdig ist, andererseits aber die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus weitestgehend vermieden wird Auch in absehbarer Zeit wird es vielen Menschen nicht möglich sein, zur Feier der Gottesdienste in einer Kirche zusammenzukommen.

Es gibt derzeit keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen) von der Mitfeier der Gottesdienste. Personen, die einer Risikogruppe angehören, wird dennoch dringend geraten, die Entscheidung zu einer Teilnahme sorgfältig abzuwägen.
Die bisherigen Erfahrungen der Feier öffentlicher Gottesdienste unter Einhaltung des Schutzkonzeptes zeigen, dass es möglich und verantwortbar ist.

Zudem lässt es die derzeitige Situation zu, dass Gläubigen, die es wünschen, der Empfang der Eucharistie zuhause oder außerhalb der Feier der Eucharistie ermöglicht wird.

Das Christ-Katholische Missionsbistum übernimmt das Schutzkonzept des Bistums Trier.

„Schritt für Schritt“

 Schutzkonzept für die öffentliche Feier von Gottesdiensten im Bistum Trier